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Blitzer mit Sondergenehmigung dürfen nicht alles

Auf Facebook macht gerade ein Bild die Runde: Der Blitzer-Wagen der Stadtverwaltung steht (zum wiederholten Mal) gegen die Fahrtrichtung und auf dem Gehweg am Magdelstieg:

Die Verstöße gegen die StVO sind dabei kein Problem, denn die Stadt kann sich in solchen Fällen selbst eine Sondergenehmigung ausstellen (nach §46 Abs. 1 StVO) die solche Übertretungen erlaubt. Allerdings darf diese Genehmigung nur genutzt werden, wenn dabei die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs an dieser Stelle nicht eingeschränkt wird. Das kann man in diesem Bereich des Magdelstiegs zumindest kritisch sehen.

Die früher dort vorhandenen Parkplätze wurden extra entfernt, um nach der Erneuerung dem Radverkehr Platz zu bieten. Ziel war es unter anderem den Radverkehr vom Kraftverkehr zu trennen und gefährliche Überholmanöver bergauf in diesem Bereich zu unterbinden. In der entsprechenden Beschlussvorlage heißt es:

Die „Westbahnhofstraße“ und der „Magdelstieg“ stellen laut dem Radverkehrskonzept
der Stadt Jena einen Hauptverbindungsweg für den Radverkehr dar. Die verkehrliche Belastung durch den Radverkehr, ÖPNV und Individualverkehr ist in beiden Straßen erheblich, insbesondere zu den Verkehrsspitzen morgens und abends. […]  Auf der nördlichen Seite wird ein Geh-/ Radweg mit einer Breite zwischen 3m und max. 4,30m auf der Strecke zwischen dem „Ernst-Haeckel-Platz“ und der „Gustav-Fischer-Straße“ neu angelegt.

Diese Maßnahme wird durch das Parken von Fahrzeugen der Ordnungsamtes natürlich außer Kraft gesetzt, da von dem Geh-/Rad-Weg an dieser Stelle kaum noch etwas übrig bleibt. Selbst mit Doppelkinderwagen muss man an der entstandenen Engstelle teilweise auf die Straße ausweichen.

Radfahrer haben also durch das Parken des Ordnungsamtes an dieser Stelle Wahl, entweder den engen Bereich zwischen Fahrzeug und Haus zu nutzen (mit der Gefahr, das jemand aus dem Geschäft auf die Straße tritt), oder auf die Fahrbahn auszuweichen. Beides scheint zumindest aus Gründen der Sicherheit nicht ratsam. Alternativ könnten Radfahrer auch absteigen, was allerdings die Leichtigkeit des Verkehres an dieser Stelle deutlich beeinträchtigen würde. Ob die Sondergenehmigung an dieser Stelle angewendet werden kann scheint daher fraglich.

Im Übrigen gibt es wenige Meter weiter oben am Berg die Möglichkeit, zumindest für kurze Zeit auf dem Gehweg zu halten um Lieferungen durchzuführen. Das entsprechende Schild ist auf dem Bild ebenfalls zu sehen. Dort ist der Weg auch etwas breiter und bietet daher mehr Platz auch wenn dort ein Fahrzeug parkt. Warum man nicht diese Möglichkeit nutzt ist nicht bekannt.

Eine Sondergenehmigung sieht im Übrigen so aus (aus der Anfrage von Frau Flämich-Winckler) und muss immer leicht erkennbar im Wagen sein:

Mit besten Dank an Tina für das Bild vom Magdelstieg.

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