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Fahrscheinloser Nahverkehr – Was der Bürgerhaushalt nicht mitteilt

In der aktuellen Befragung zum Bürgerhaushalt kann man unter anderem in Frage 11 auch darüber abstimmen, wie man zu einem fahrscheinlosen Nahverkehr steht, den alle Bürger über eine pauschale Umlage bezahlen. Allerdings steht doch leider nur eine sehr eingeschränkte Zusammenfassung.  Die Broschüre des Bürgerhaushaltes ist teuer und daher der Platz sehr begrenzt. Daher ist es schwer, komplexe Sachverhalte wirklich in allen Facetten zu beleuchten. Trotzdem wären an der Stelle ein wenig mehr Informationen schön gewesen, vor allem die Kostenvorteile eines fahrscheinlosen Nahverkehrs hätte man mehr beleuchten können.

Einsparungen im Bereich Vertrieb

Tatsächlich gibt es durchaus auch Einsparpotentiale durch einen fahrscheinlosen Nachverkehr. Diese werden vor allem im Bereich des Vertriebs realisiert. Man braucht weder eine Infrastruktur für Fahrscheinautomaten und deren Wartung und Leerung noch Personal um Fahrschein zu kontrollieren. Dazu entfallen Kosten um die Tarife zu entwickeln und zu bewerben (man denke hier nur an die Aushänge und die Broschüren dazu). Auch die Kosten für die Abstimmung der Tarife mit anderen Verbänden entfallen

In seiner Analyse des ÖPNV von Darmstadt rechnet Michael Kalbow (2001) [1] mit Kosten von etwa 10 bis 15 Prozent des gesamten Kostenaufwandes, die auf diesen Bereich entfallen. Rechnet man dies auf Jena um (Gesamtausgaben 2015 bei 37,7 Millionen Euro), wären Einsparungen im Bereich von 3,7 bis 5,65 Millionen Euro möglich. Damit würde der Preis für eine pauschale Abgabe für den fahrscheinlosen Nahverkehr wahrscheinlich auf unter 10 Euro monatlich sinken.

Den Kosten-steigerungen durch erhöhte Fahrgastzahlen stehen auch kurzfristig realisierbare Einsparungen gegenüber.

Dazu kommen Einsparungen, die sich wohl erst auf längere Sicht und auch nicht direkt beim Nahverkehr einstellen. Nutzen tatsächlich mehr Menschen den ÖPNV und steigen beispielsweise vom Auto auf den Nahverkehr um, gibt es natürlich auch positive Effekte, weil Straßen und Plätze weniger belastet werden und entsprechend sind die Aufwendungen für die Erhaltung und Instandsetzung geringer.

Darf eine Stadt pauschale Gebühren für den Nahverkehr verlangen?

Den Städten und Kommunen in Deutschland ist es nur in sehr engen Grenzen erlaubt, eigene Einnahmen aus Steuern, Gebühren und Abgaben zu generieren. Ob es überhaupt möglich ist, eine Finanzierung eines fahrscheinlosen ÖPNV durch eine pauschale Belastung aller Bürger zu erreichen, ist eher fraglich.

Ein Gutachten des Bundestages [2] kommt an dieser Stelle zu einem deutlichen Schluss:

Aus finanzverfassungsrechtlicher Sicht ist die Finanzierung eines fahrscheinlosen ÖPNV durch
ein alle Einwohner zur Entrichtung einer Abgabe verpflichtendes Umlageverfahren nicht möglich.
Rechtlich umsetzbar ist weder die Erhebung einer zweckgebunden Steuer (nähere Ausführungen
unter 4.1.) noch die Erhebung einer Sonderabgabe (nähere Ausführungen unter 4.4.).

Letzendlich müßte auf Landesebene die gesetzlichen Regelungen geändert werden, um den Kommunen mehr Spielräume zu geben, um so eine Finanzierung überhaupt möglich zu machen. Damit öffnet man aber vielleicht die Büchse der Pandora und erlaubt auch einige andere Abgaben. Ob das wirklich so sinnvoll ist, kann man durchaus bezweifeln.

Wer seine Stimme bei der Bürgerabstimmung 2017 zum Verkehr abgibt, sollte diese beiden Punkte auf jeden Fall mit beachten. Sie sind nicht ganz unwesentlich, wenn es darum geht zu beurteilen, wie sinnvoll oder nicht ein solches Vorhaben ist.

[1] https://www.yumpu.com/de/document/view/8181653/wirkungsanalyse-des-nulltarifs-im-opnv-am-innovative-/10

[2] https://www.bundestag.de/blob/405828/663173d188190fae3eec6a505b3488a3/wd-4-268-12-pdf-data.pdf

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