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Es geht weiter am Eichplatz: Die geplanten Neuerungen für das Baufeld B

Es geht weiter am Eichplatz: Die geplanten Neuerungen für das Baufeld B – Für den nächsten Stadtrat gibt es einen neue Beschlussvorlage, die als Grundlage dient, um einen Investor für das letzte Baufeld (Baufeld B) am Eichplatz zu finden. Die Planungen für die neuen Stadtgarten sind bereits abgeschlossen und auch das Baufeld A ist bereits vergeben, nun geht es noch darum, ein Konzept und einen Investor für die 3 Gebäude im Baufeld B zu bekommen.

Bisher existieren für dieses Areal der Rahmenplan, der zusammen mit dem Stadtrat und den Bürger erarbeitet wurden und dazu die 10 Grundsätze, die ebenfalls auf einer Zusammenarbeit beruhen. Diese beiden Eckplanken müssen auch beim Baufeld B beachtet werden. Unabhängig davon gibt es aber im neuen Verfahren für das Baufeld B einige inhaltliche und formelle Neuerungen, die im Vergleich zu Verfahren für das Baufeld A Verbesserungen mit sich bringen. Daher lohnt sich ein Blick darauf, was diesmal Neues im Investorenauswahlverfahren enthalten ist.

Im zweiten Verfahrensschritt wird ein Investor für die Blau umrandeten Bereiche gesucht

Was bietet das zweite Verfahren Neues?

Grundsätzlich folgt auch das neue Verfahren den Regelungen für öffentliche Vergaben, allerdings wurde diesmal als Ansatz eine Konzeptvergabe (wettbewerblicher Dialog nach § 119 Abs. 6 GWB) gewählt. Dies bietet einigen Möglichkeiten, die im Verfahren für das Baufeld B nicht bestanden haben:

  • Ein zentraler Punkt ist der Architekturwettbewerb, der diesmal stattfinden soll. Bereits bei der Aufstellung des Rahmenplans hatten die Architekten von Speer&Partner darauf hingewiesen, dass für ein zentrales Projekt wie die Bebauung des Eichplatzes ein Wettbewerb von Architekten unabhängig von eventuellen Investoren wichtig ist. Dies wird nun umgesetzt und damit gibt es im Laufe des Verfahrens einen öffentlichen Siegerentwurf für den Eichplatz. Für diesen wird dann ein Investor gesucht und das bedeutet, dass die Bürger im Vorfeld wissen, was dort geplant ist, bevor ein Investor dafür ausgewählt wird. Das neue Verfahren bietet daher die Chance auf eine höhere architektonische Qualität und dazu Einflussmöglichkeiten im Vorfeld auf den Entwurf.
  • Die Transparenz besteht auch innerhalb des Verfahrens selbst, denn es wird eine Dialogphase geben, in dem potentielle Investoren mit Bürger und Politiker zusammen Fragen rund um die Bebauung und die Konzeption klären. Es wird also VOR dem Erstellen eines Entwurfes die Möglichkeit geben, den Investoren Hinweise dazu zu geben, was für das Baufeld B, den Platz und für Jena wichtig ist. Das betrifft alle Punkte des Konzeptes: sowohl Nutzung, Architektur als auch Nachhaltigkeit.
  • Inhaltlich sollen die neuen Grundstücke in Erbbaupacht vergeben werden. Jena wird das Baufeld B also nicht verkaufen, sondern per Erbpacht vergeben, mit der Chance, die Grundstück in einigen Jahrzehnten auch wieder zurück zubekommen (gegen eine entsprechende Zahlung). Die genauen Bedingungen dafür werden in den nächsten Monaten erarbeitet.
  • Eine nachhaltige Bauweise ist direkt mit in den Rahmenbedingungen der Vergabe festgeschrieben. Welche Details das genau betrifft, muss in den weiteren Schritten hin zur Vergabematrix noch geklärt werden, dazu wird es noch einen separaten Beschluss des Stadtrates geben, der dies genau festlegt. Aktuell sind dabei durchaus noch Hinweise möglich, was in Sachen Nachhaltigkeit im Auswahlverfahren festgeschrieben werden soll.

Insgesamt soll das Verfahren bis 2025 laufen und danach wird es einen neuen Investor für das Baufeld geben. Ab 2026 oder auch etwas später kann dann der Bau auf dem letzten Abschnitt starten und dann kann langsam auch die Detailplanung für den Stadtgarten und die Straßen und Plätze in dem neuen Areal beginnen.

Geplantes Verfahren für das Baufeld B am Eichplatz

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