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Radaue bleibt!? Die Frist zu Beanstandung ist abgelaufen.

Der Wagenplatz Am Steinbach in Jena hat im September die Gemüter ziemlich erregt und in der Sitzung des Stadtrates Jena gab es sogar eine Art Eklat als der Stadtrat den Oberbügermeister um eine Duldung gebeten hat und der Oberbürgermeister dies rechtswidrig fand. Er sagte dabei die denkwürdigen Worte: „Ich werde die Duldung nicht verlängern“. Das ging so weit, dass das Rechtsamt der Stadt darüber nachdachte, dem Oberbügermeister eine Beanstandung dieses Beschlusses zu empfehlen.

Mittlerweile hat sich inhaltlich nicht sehr viel geändert, die Situation ist nach wie vor verfahren, aber zumindest ein Punkt ist geklärt: die Beanstandung des Stadtratsbeschlusses durch den Oberbürgermeister ist vom Tisch. Die Frist dafür ist schlicht abgelaufen.

In der Kommunalordnung ist dazu Folgendes festgehalten:

§ 113
Beanstandungsverfahren

Hält der Landrat eine Entscheidung des Kreistags oder eines Ausschusses für rechtswidrig, so hat er ihren Vollzug auszusetzen und sie in der nächsten Sitzung, die innerhalb eines Monats nach der Entscheidung stattfinden muss, gegenüber dem Kreistag oder dem Ausschuss zu beanstanden. Verbleibt der Kreistag oder der Ausschuss bei seiner Entscheidung, so hat der Landrat unverzüglich die Rechtsaufsichtsbehörde zu unterrichten. Gegen die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde kann der Landkreis Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Das Vorverfahren nach § 68 Abs. 1 VwGO entfällt. [Markierung durch mich]

Das Thema Radaue wurde am 19.09.2018 im Stadtrat beschlossen und behandelt. In der nächsten Sitzung (am 17.10.2018) erfolgte keine Beanstandung durch den Oberbürgermeister. Damit ist die Frist verstrichen, in der dieser Beschluss hätte beanstandet werden können. Was nun?

Offiziell ist der Beschluss damit in Kraft. Allerdings ist es auch nur eine Bitte des Stadtrates an den Oberbürgermeister und damit kann dieser natürlich entscheiden, ob er dieser Bitte nachkommt oder nicht. Wahrscheinlich wird es dies nicht tun, immerhin hat er dies so angekündigt. Für die Bewohner dr Radaue ändert sich also auch mit dem Ablauf der Beanstandungsfrist nicht viel.

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