In Jena wurden lange Zeit kommunale Grundstücke in den meisten Fällen gegen Höchstgebot verkauft. Das heizte die Preise auf dem Wohnungsmarkt weiter an und wurde vielfach kritisiert. Mittlerweile ist man aufgrund eines Stadtratsbeschlusses dazu übergegangen, Konzeptvergaben zu bevorzugen – der Preis spielt dabei noch eine Rolle, aber auch andere Kriterien können nun mit in die Bewertung einfließen. Beispielsweise sollen so Grundstücke eher an Familien abgegeben werden und auch einheimische Nutzer sollen bis zu einem gewissen Punkte Vorteile bekommen. Die Konzeptvergabe ist daher ein gutes Mittel um den Preisdruck etwas zu mindern, hat aber auch einige Nachteile wie man bei einer aktuellen Ausschreibung von KIJ in Göschwitz sieht. Dabei werden Einfamilienhäuser wohl in einer Art Konzeptvergabe ausgeschrieben (zumindest sieht es von Außen so aus), allerdings nur, wenn die Bieter private Details preisgeben und einige andere Haken und Ösen akzeptieren.
Problem: Bewertet werden die Bieter und nicht die Konzepte
Generell ist die Konzeptvergabe im engeren Sinne eventuell nicht das beste Mittel für die Vergabe von Einfamilienhäusern. Das zugrundeliegende Konzept steht dabei ja in der Regel weitgehend fest und kann nicht bewertet werden. Stattdessen hat man sich in Jena entschieden, die Bieter, also die Familien, zu bewerten und das ist gleich aus mehreren Gründen problematisch.
Generell bedeutet diese Beurteilung und Bewertung der Familien einen sehr starken Eingriff in die Privatsphäre der Familien. Zum Ranking der Bieter werden extrem sensible Informationen abgefragt. Im der Matrix zum Objekt werden beispielsweise Details erfragt zu:
- Fälle von Schwerbehinderungen in der Familie (Anzahl und Grad der Behinderung)
- Anzahl von eventuell zu pflegenden Personen (Anzahl und Pflegegrad)
- Schwangerschaften ab dem 4. Monat
- Nutzung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum (also Hinweise auf das Einkommen)
Diese Details fließen in eine Bewertung ein. Daraus wird dann eine Reihenfolge der Bieter erstellt und der Bieter mit den meisten Punkten bekommt den Zuschlag. Es gibt also wohl eine Matrix, die sagt, wie viele Punkte eine Behinderung in der Familie bringt, wie viele Punkte eine Schwangerschaft und es werden auch Punkte für gepflegte Familienangehörige vergeben. Es wurde daher irgendwo festgelegt, dass eine Behinderung in der Familie mehr, weniger oder gleich viel wert ist wie ein Pflegefall. Das hat mit Ethik wenig zu tun und solche Entscheidungen und Wertungen sollte eine Kommune einfach nicht treffen. Wir reden an der Stelle eben nicht mehr über architektonische Konzepte, die man bewerten könnte, sondern über Menschen und deren Schicksale und da sind solche Rankings extrem unangebracht (auch wenn dahinter natürlich ein gut gemeinter Zweck steht).
Als Bieter muss man diese Angaben dazu als eidestaatliche Versicherung abgegeben und darf auch nichts verschweigen. Wer mitbieten will, muss also alle abgefragten Details der Familie offen legen, sonst macht er sich strafbar. Der Hinweis auf die „Strafbarkeit einer unrichtigen oder unvollständigen eidesstattlichen Versicherung“ ist direkt mit im Bieterblatt enthalten.
Die Daten müssen dazu bereits beim Bieten gemacht werden. Man weiß an der Stelle noch gar nicht, ob man den Zuschlag bekommt oder nicht, muss aber schon höchst private Daten weitergeben.
Gilt der Datenschutz auch für Bieter?
Mittlerweile ist der Datenschutz auch für Kommunen und kommunale Unternehmen recht stringend durch die Datenschutzgrundverordnung geregelt. Generell gilt die Datensparsamkeit. Gesundheitsdaten gelten zudem als sensible Kategorie nach der Datenschutzgrundverordnung, hier sollten besonders hohe Schutzanforderungen gelten. Darf eine Gemeinde daher wirklich Daten zu Behinderungen und Schwangerschaften abfragen?
Im Expose und im Bieterblatt finden sich kaum Hinweise zur Weiterverarbeitung der Daten. Es ist nicht einmal klar, wer genau diese Details zu Gesicht bekommt. Es gibt beispielsweise den Hinweis, dass der Stadtrat über den Zuschlag entscheidet – im schlechtesten Fall würden dann die privaten Details der Bieter im Stadtrat landen und man kann nur hoffen, dass die Entscheidung anonymisiert erfolgt. Auch zur Speicherdauer und einem eventuellen Ansprechparter und Verantwortlichen fehlen die Hinweise.
Was ist eine dauerhafte Nutzung?
Ein weiterer Hinweis auf dem Bieterblatt liest sich ebenfalls problematisch. Zugelassen sind Bieter nur, wenn sie „versichern können, dass Sie die zu errichtende Doppelhaushälfte dauerhaft zu eigenen Wohnzwecken nutzen werden (die darüber hinausgehende Vermietung von z.B. einer Einliegerwohnung ist zulässig)“. Es fehlen Infos die erklären, wie das „dauerhaft“ an der Stelle gemeint ist. Wohl niemand kann zusichern, nie wieder umzuziehen oder eventuell das Grundstück auch wieder verkaufen zu müssen (beispielsweise wenn man den Job wechselt). Dauerhaft scheint hier eine Formulierung, die viele Bieter abschreckt, da sie wohl niemand wirklich erfüllen kann.
Was könnte man besser machen?
Generell ist die Vergabe von kommunalen Grundstücken nach anderen Kritierien als dem Höchstpreis durchaus positiv und wird hoffentlich beibehalten. Die aktuelle Form ist aber sehr problematisch und sollte daher dringend überarbeitet werden. Eventuell lässt sich ein Gremium zusammenstellen, dass für zukünftige Vergaben eine Vorlage erstellt und dabei sowohl die rechtliche Vorgaben an eine solche Vergabe als auch die Interessen von Stadt und Bietern zusammenbringt.