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Stellplatzablöse in Jena – seit 2002 keine Veränderung bei den Ablösegebühren

Die Diskussion um die Parkplätze am Inselplatz hat ein interessantes Schlaglicht auf die Stellplätze für Kfz und den Umgang damit geworfen. Prinzipiell sind Bauherren verpflichtet, bei neuen Projekten auch ausreichend Stellflächen für Autos zu schaffen. Damit soll verhindert werden, dass diese im öffentlichen Raum abgestellt werden. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, diese Verpflichtung abzulösen und stattdessen einen entsprechenden Betrag zu zahlen. Die Universität nutzt am Inselplatz diese Möglichkeit und schafft keine eigenen Stellplätze. Stattdessen zahlt man 2,4 Millionen Euro und kauft sich von dieser Verpflichtung frei.

In Jena werden die Preise für die Ablöse von Stellplätzen durch eine spezielle Satzung festgelegt. Diese regelt, dass Bauherren gegen Zahlen von Beträgen zwischen 3.000 bis 10.000 Euro pro Stellplatz sich von der Verpflichtung, ausreichend Stellplätze auf ihren Grundstücken zu schaffen, freikaufen können. Allerdings ist diese Satzung bereits aus dem Jahr 2002 und wurde seit dem nicht mehr geändert. Die Preise haben sich in dieser Zeit auch nicht erhöht. Im gleichen Zeitraum sind die Baukosten allerdings um etwa 40 Prozentpunkte angestiegen (Baupreisindex) und die Kaufpreise für Boden in Jena sind auch deutlich nach oben gegangen. Daher kann man sich durchaus fragen, ob die Satzung und die Preise noch angemessen ist.

Es gibt aber dabei auch eine Obergrenze, die zu beachten ist: Der Ablösebetrag darf 60 von 100 der durchschnittlichen Herstellungskosten von Parkeinrichtungen, einschließlich der Kosten des Grunderwerbs nicht übersteigen. Damit ist es also in jedem Fall billiger abzulösen als selbst zu bauen – da kann eine Kommune auch wenig machen, da dies in der Thüringer Bauordnung fest gelegt ist.

Wie sieht es in anderen Städten in Thüringen aus?

Die Ablöse von Stellplätzen ist in der Regel in allen Kommunen geregelt und daher finden sich sowohl in den Städten als auch in den kleineren Gemeinden in der Regel entsprechende Satzungen. Die Beträge für die Ablöse unterscheiden sich aber:

  • Erfurt hat die Ablösesatzung zuletzt 2001 im Zuge der Euro-Umstellung geändert. Die Preise für die Ablöse eines Stellplatzes liegen dabei zwischen 3.000 und 11.000 Euro.
  • In Weimar stammt die Ablösesatzung ebenfalls aus dem Jahr 2002 und legt Preise zwischen 3.221,10 Euro und 10.481,40 Euro fest. Die krummen Beträge resultieren dabei direkt aus der Währungsumstellung von DM zu Euro.
  • In Suhl gab es die letzte Änderung bei der Ablösesatzung 2001 und die Preise liegen hier bei 3.090 bis 9.770 Euro. Hier wurden auch noch die DM Preise mit angegeben.

Insgesamt scheinen die Ablösen aus den Stellplätzen also thüringenweit nicht unbedingt im Fokus zu stehen und wurden oft schon seit der Umstellung auf den Euro nicht mehr angepasst. Jena ist da also keine Ausnahme, sondern eher die Regel. Trotzdem kann man natürlich darüber nachdenken, ob dies noch zeitgemäß ist.

Sonderweg Gera – dynamische Stellplatzablöse

Interessant ist ein Blick nach Gera. Dort gibt es natürlich auch eine Satzung für die Ablöse von Stellplätzen, aber dort arbeitet man nicht mit festen Beträgen, sondern mit einer Formel. Auf diese Weise berechnen sich die Kosten für die Stellplatzablöse dynamisch aus dem Wert des Grundstücks und den Kosten für den Bau eines solchen Stellplatzes.

Die Formel für die Berechnung sieht dabei wie folgt aus:

Ablösebetrag = 0,5 x (28 m² x BRW + 2.400,00 EUR)

Die 2.400 Euro stehen dabei als Pauschalbetrag für die Herstellungskosten (was man durchaus auch hinterfragen kann) und BRW steht für den Bodenrichtwert des entsprechenden Grundstücks. Je wertvoller ein Grundstück, desto höher fällt also auch die Stellplatzablöse aus und umgekehrt. Mit steigenden Bodenwerten passt sich damit auch die Ablöse automatisch an, ohne dass der Stadtrat aktiv werden müßte.

Gera ist aber auch noch aus einem anderen Grund interessant. Die Stadt hat die Satzung erst 2015 geändert und dabei die Ablösekosten fast verdoppelt. Die geschah aufgrund der schlechten Haushaltslage und auch auf ausdrücklichen Hinweis des Landesverwaltungsamtes. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat damit selbst angeregt, die Kosten zu erhöhen um zusätzliche Einnahme für die Stadt zu generieren. Das ist kein gigantischer Effekt aber durchaus etwas. Dies zeigt auch, dass zumindest rechtlich gesehen eine Anpassung bei der Erhebung von Stellplatzablösen möglich zu sein scheint – wenn man es denn möchte.

Update: Im Stadtentwicklungsausschuss hat man sich Anfang 2012 (auf Antrag von LINKEN und FDP) bereits einmal mit diesem Thema beschäftigt und dabei festgestellt, dass bereits zu diesem Zeitpunkt je nach Bereich bis zu 1700 Euro mehr pro Stellplatz erlöst werden könnten. Das hat sich mittlerweile wohl noch etwas nach oben verändert. Damals gab es im Übrigen die Empfehlung, keine Veränderungen vorzunehmen, weil es kaum Auswirkung auf den Haushalt hätte und das Bauen damit noch teurer würde.

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